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Georges Pierret

Integrität
Diskretion
Menschheit

A propos

Über unsere Kanzlei

Die Gesamtorientierung der Kanzlei ist seit ihrer Gründung die gleiche geblieben, und der Kunde kann sich mit seinem punktuell wie allgemein gelagertem Problem an RA PIERRET oder einen der Mitarbeiter wenden. Die Vergrößerung der Aufgabengebiete, hat eine interne Spezialisierung zur Folge gehabt, was dem Kunden die Möglichkeit einer gewissenhaften und schnellen Bearbeitung seiner Anfrage ermöglicht.

 

Die Kanzlei übernimmt Mandate und Vertretung vor Gericht in sämtlichen Rechtssparten, die sich wie folgt auflisten können:

  • Zivilrecht (Personenrecht, Immobilien, Mietrecht)

  • Wirtschaftsrecht

  • Versicherungsangelegenheiten

  • Medien, neue Technologien, Presse

  • Bauangelegenheiten

  • Europäisches Recht

  • Arbeitsrecht

  • Verwaltungsrecht

  • Strafrecht

  • Familienrecht/Kinderanwalt/Kurator/Vormun

Unsere Mitarbeiter

Zivilrecht, Arbeitsrecht & Verwaltungsrecht 

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RA Georges PIERRET hat in Frankreich Rechtswissenschaften studiert und ein Abschlussdiplom im Privatrecht erwirkt. Er hat sich nach den Universitätsstudien 1979 in der Kanzlei von RA Jean HOFFELD niedergelassen. Eine Anwaltssozietät wurde 1984 gegründet.

In der Zwischenzeit, war RA Georges PIERRET, in den Jahren 1982 und 1983 in der Regierungsverwaltung, und zwar im Ministerium für Familie und soziale Solidarität angestellt. Im Jahre 1984 hat er sich endgültig als Anwalt niedergelassen, und war hauptsächlich in den Sparten Arbeitsrecht und Verwaltungsrecht aktiv, ohne aber die anderen Orientierungen zu vernachlässigen.

RA PIERRET ist dementsprechend bei der Beratung, und Rechtsvertretung vor Gericht, in zivilen, strafrechtlichen und wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten tätig.

. RA Georges PIERRET war von 2000 bis zum Ende seiner Amtszeit im Jahr 2015 Mitglied des Staatsrats. Der Staatsrat ist ein außerordentliches Reflexionsorgan, das für die Ausarbeitung von Gesetzen im allgemeinen Sinne vorgesehen ist. Durch großherzoglichen Erlass vom 7. August 2012 wurde er bis zum Ende seiner Amtszeit zum Vizepräsidenten ernannt.

Zivilrecht und Arbeitsrecht

Franz Peter BASTEN wurde 1944 in Trier geboren. Er studierte Rechtswissenschaften in Freiburg, Genf und Mainz. Er war von 1975 bis 1979 als Richter am Land- und Amtsgericht in Trier tätig. Von 1979 bis 1985 sowie 1991 bis 1994 war er Abgeordneter des Landtags von Rheinland-Pfalz, von 1985 bis 1991 Staatssekretär zunächst im Innenministerium, später im Wirtschaftsministerium des Landes Rheinland-Pfalz. Von 1994 bis 1998 war er Mitglied des Deutschen Bundestages. Mit Ausnahme seiner Zeit als Staatssekretär ist er seit 1981 als Rechtsanwalt tätig, und ist seit 2003 auch in Luxemburg als Anwalt zugelassen, in der Kanzlei von RA PIERRET.

 

RA BASTEN ist insbesondere bei der Beratung von grenzüberschreitenden Rechtsproblemen zwischen Deutschland und Luxemburg tätig. Seine anwaltlichen Tätigkeitsschwerpunkte sind Zivilrecht und Arbeitsrecht.

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Arbeitsrecht, Strafrecht, Zivilrecht, Verwaltungsrecht & Europarecht

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RA Sébastien COÏ ist als Anwalt in Luxemburg tätig seit dem Jahre 2003. Er hat ein Abschlussdiplom im öffentlichen und gemeinschaftlichen Recht der Universität Nancy 2. Er hat außerdem noch an den Universitäten Aix-Marseille und La Lapienza in Rom studiert.

 

Seine Schwerpunkttätigkeiten sind Arbeitsrecht, Zivilrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht und Gemeinschaftsrecht.

Er spricht französisch, italienisch, englisch und deutsch, neben luxemburgisch.

Strafrecht, Zivilrecht, Familienrecht/Kinderanwalt/Kurator/Vormund & Baurech

RA Anouck EWERLING ist seit dem Jahre 2017 als Rechtsanwältin in Luxemburg tätig.

 

Sie hat ein Abschlussdiplom in Strafrecht und Kriminalwissenschaft der Universität Montpellier sowie einen LLM-Abschluss in Forensik, Kriminologie und Recht der Universität Maastricht.

Ihre Schwerpunkttätigkeiten sind Strafrecht, Zivilrecht, Familienrecht sowie Baurecht.

Sie spricht fließend luxemburgisch, französisch, deutsch und englisch.

Sie hat an Schulungen teilgenommen, um sich als Kinderanwalt und als Kurator/Vormund zu spezialisieren, um das Guthaben von geschützten Personen zu verwalten

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Equipe
Services

Unser Ursprung

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Die heutige Rechtsanwaltskanzlei Georges PIERRET nahm ihren Ursprung, als in den Nachkriegsjahren RA Joseph KERSCHEN sich in Luxemburg, 28, Avenue de la Liberté niederließ. Es gelang ihm in diesen schwierigen Zeiten, als Allgemeinanwalt, die Kanzlei erfolgreich aufzubauen.

RA KERSCHEN überließ im Jahre 1959 die Kanzlei an seinen Nachfolger RA Fernand PROBST, da er den Beruf wechselte und Notar wurde. RA Jean HOFFELD übernahm die Kanzlei im Jahre 1968, als RA PROBST plötzlich verstarb, und siedelte sie in Luxemburg-Stadt, 2, rue du Palais de Justice an, eine vorzügliche Lage in der Zeit. Ende der 70er Jahre stieß RA Georges PIERRET hinzu und gründete eine Sozietät mit RA HOFFELD im Jahre 1984. Durch die Ausweitung der Aufgabengebiete, und Vergrößerung der Kanzlei, musste erneut umgesiedelt werden, und die

Kanzlei wurde auf ihre heutige Adresse in Luxembourg-Bonnevoie, 8, rue de l’Hippodrome verlegt. Die Kanzlei ist leicht erreichbar, in einem ruhigen Viertel. Die aufstrebende Kanzlei wurde schließlich von RA Georges PIERRET im Jahre 2002 übernommen, als RA Jean HOFFELD sich aus dem Beruf zurückzog. Die Kanzlei wurde vor kurzem in eine GmbH umgewandelt. Zu den Partnern gehören neben RA Georges PIERRET, RA Sébastien COÏ und RA Anouck EWERLING. Auch der in Luxemburg zugelassene deutsche Rechtsanwalt Franz Peter BASTEN, ist als unabhängiger Anwalt in der Kanzlei tätig.

Sekretariat & Kontakt

Contact

Unsere interne Verwaltung steht Ihnen von Montags bis Freitags zwischen 8.30 Uhr und 11.30 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr zur Verfügung und empfängt Sie in 5 verschiedenen Sprachen:

  • luxemburgisch

  • französisch

  • deutsch

  • englisch

  • portugiesisch

8 rue de l'Hippodrome  

L-1730 Luxembourg

Telefon : +352 40 57 50 1

Danke für Ihre Sendung !

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